Aktuell

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen im Mai 2018 bisherige nationale Bestimmungen ab – Veränderungen auch für Vereine und Verbände

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen. Der erste Schritt zur Umsetzung der neuen Bestimmungen ist eine Bestandaufnahme aktueller Prozesse der Datenverarbeitung. Das VereinsServiceBüro hat in der WLSB-Infothek unter "Datenschutz & Internet" wichtige Informationen zusammengestellt.

Weitere Informationen zur DSGVO

Quelle: WLSB

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