Landesmeisterschafts-Cup für klassisch-barocke Reiterei 08.-10.07.2023 in Villingen
Der Cup findet beim RV St. Hubertus Villingen in Villingen statt. Die Ausschreibung bzw. Infos zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Der Cup findet beim RV St. Hubertus Villingen in Villingen statt. Die Ausschreibung bzw. Infos zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung.
Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr.
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben wird der Zuschuss an den Impftierarzt ausgezahlt. Eine Direktzahlung an den Tierhalter oder Eigentümer des geimpften Tieres ist nicht möglich.
Die Antragsstellung erfolgt durch den bei der TSK gemeldeten Tierhalter bis zum 31. März des Folgejahres. Dabei ist die ordnungsgemäße Impfung vom Impftierarzt auf dem Antrag zu bestätigen.
Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt die Antragsbearbeitung und bei Erfüllung aller Voraussetzungen, die Auszahlung an den Impftierarzt. Der bei der TSK gemeldete Tierhalter erhält einen Leistungsbescheid, der Impftierarzt ein Informationsschreiben zur Auszahlung.
Eine weitere Information an Einsteller oder Eigentümer der Pferde erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich direkt an die antragsstellende Person.
Sollten die Impfungen im Bestand durch verschiedene Tierärzte erfolgen, kommt es in der Folge auch zu mehreren Bescheiden.
Übersteigt die Anzahl der Impfungen die Höchstmenge der zuschussfähigen Impfungen, werden die Anträge chronologisch nach Eingang bei der TSK und im Anschluss in alphabetischer Reihenfolge der Tierärzte bearbeitet.
Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen der Beitrags- und Leistungsatzungen, ist eine weitere Voraussetzung, dass ausschließlich vollständig geimpfte Pferde in den Bestand verbracht worden sind.
In der Anlage ist das Merkblatt der Tierseuchenkasse sowie das Antragsformular für einen Impfzuschuss beigefügt.
Aus Gründen des Tierwohls hat sich der Pferdesportverband Südbaden entschlossen einen Notfall-Ambulanz-Anhänger zu erwerben. Dieser wird ab der Turniersaison 2023 den Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Wobei für den Pferdeambulanzanhänger gilt, dass er hoffentlich nie zum Einsatz kommt. Aber sollte es doch einmal erforderlich sein, einem verletzten Pferd sofort und unmittelbar eine wirksame Erste Hilfe zu gewähren, dann bietet die optimal ausgerüstete "Pferdeambulanz" alle erforderlichen Möglichkeiten und erleichtert dem Tierarzt vor Ort die Ersthilfe“, so Iris Keller die Präsidentin des Pferdesportverbandes Südbaden.
Der Ambulanz-Anhänger wurde am 1. Mai im Rahmen der beim Reit- und Fahrsportverein Neuenburg ausgetragenen Badischen Meisterschaften im Vierkampf der Öffentlichkeit vorgestellt. Ab sofort können alle Mitgliedsvereine im Pferdesportverband Südbaden nach Rücksprache mit Verbandsgeschäftsführer Martin Frenk den Notfallhänger für ihre Pferdesportveranstaltung kostenlos ausleihen. Reservierungswünsche können per Mail an die Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Südbaden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersandt werden.
Lesen Sie dazu:
https://www.badische-zeitung.de/verband-zeigt-bei-reitturnier-in-neuenburg-neuen-rettungsanhaenger-fuer-pferde
Sie finden unsere Veröffentlichungen auf der "Verbandsseite" im Reiterjournal nun auch hier an dieser Stelle.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Redaktion des Reiterjournals, die uns jeweils nach der Veröffentlichung die Beiträge zur Verfügung stellt!
Sollten Sie Nachrichten und Informationen haben, welche für unsere Rubrik Aktuelles von Interesse sind, mailen sie uns einfach:
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